Das neue Landesprogramm baut auf den gewonnenen Erfahrungen aus dem Corona-Innenstadt-Programm auf und setzt auf den niederschwelligen Zugang zum Landesförderprogramm statt auf aufwendige Antragsverfahren. Die Fördermittel werden als Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung im Rahmen der Projektförderung nach § 44 LHO in Verbindung mit der „Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ ausschließlich zu den dauerhaft unrentierlichen Ausgaben bewilligt. Gefördert werden insgesamt vier Förderbausteine: „Verfügungsfonds Anmietung“ und „Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien“ zur Entgegenwirkung von drohendem Leerstand; „Anstoß eines Zentrenmanagements“ zur planerisch-konzeptionellen Entwicklung und „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ zur Gestaltung der Innenstädte und Ortszentren.
Förderanträge der Kommunen können bis zum 15. Juni 2023 bei ihren zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden.
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