Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag. Alle Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, sich mit erfolgreich realisierten, wirkungsvollen und innovativen Klimaschutzprojekten am Wettbewerb zu beteiligen. Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, die sich nach der Art beziehungsweise Größe der Kommune unterscheiden. Die Wettbewerbsbeiträge können die thematische Breite des kommunalen Klimaschutzes ausschöpfen: Beispiele sind etwa ressourcen- und energieeffiziente Neubauten oder Sanierungsprojekte, Lösungen für die Verkehrswende oder die Wärmewende oder Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Die prämierten Projekte werden auf der nächsten „Kommunalen Klimakonferenz“ öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet.
Die Wettbewerbsfrist endet am 12. April 2024.
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