Beginnend mit dem Programmjahr 2020 sind die bisher sechs Programmlinien der Städtebauförderung in die folgenden drei Programmteile umgewandelt worden: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
Dabei zielt die Förderung jeweils auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Herausforderungen. Die Umsetzung der Stadtentwicklungspolitik mit dem zentralen Instrument der Städtebauförderung soll auf der Basis von integrierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten erfolgen, die mit einer Orientierung an den Bereichen Bildung, Gesundheit und Klimaschutz verbunden sind. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind ab dem Jahr 2021 verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.
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