Alle Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet. Bezuschusst werden z. B. Maßnahmen der energetischen Sanierung, investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz oder Maßnahmen im Zusammenhang mit einer klimafreundlichen Mobilität. Die digitale Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg. Zum Antragsverfahren berät die PlattformKlima.NRW, ein Angebot der Kommunal Agentur NRW.
Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2022.
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