Hierzu werden Zuschüsse v. a. für Vorhaben im Bereich niedrigschwelliger Sprachgelegenheiten gewährt, insbesondere in Verbindung mit
- sozialräumlicher Orientierung, wie z. B. Stadterkundungen, Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken,
- Sportangeboten,
- kulturellen Angeboten,
- der Vermittlung von Grundkenntnissen des Gesundheitssystems und gesundheitsfördernden Angeboten,
- Angeboten zu speziellen Themen, wie z. B. Bildungsteilhabe, Wertevermittlung, gesellschaftliches Miteinander oder
- der Vermittlung von Grundkenntnissen des Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktsystems.
Die Höhe eines Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro.
Anträge können über das Antragsportal des Kompetenzzentrums für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
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