Fördergrundlagen und Antragstellung
Ziele der Städtebauförderung
Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Städte und Gemeinde darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken.
Die Ziele der Städtebauförderung orientieren sich an den konkreten städtebaulichen Problemlagen und Herausforderungen: Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, auch unter Berücksichtigung der Belange des städtebaulichen Denkmalschutzes, Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere, Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, und insbesondere Unterstützung städtebaulicher Transformationsprozesse mit Blick auf den Klimawandel. Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei Programmen Fördervoraussetzung.
Aktuelle Programme der Städtebauförderung
Zur Verwirklichung der Förderziele unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit folgenden Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Antragsberechtigt für die Städtebauförderung des Bundes sind lediglich Städte und Gemeinden. Der Förderantrag ist beim zuständigen Landesministerium bzw. die von ihnen beauftragen Behörde zu stellen, wo auch die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt. Private Personen (in Sanierungs- oder Fördergebieten) haben die Möglichkeit, zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse bei ihrer zuständigen Kommunalverwaltung zu beantragen.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Landesrichtlinien Städtebauförderung. Fördergrundlage ist jeweils eine integrierte Entwicklungsplanung für das Fördergebiet (Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte).
Die Unterstützung durch die Städtebauförderung ist während der Bauphase und nach Abschluss der Maßnahme zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Rechtliche Grundlagen der Städtebauförderung
Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Sie werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Rechtsgrundlage für die Förderung 2024 ist die Verwaltungsvereinbarung 2023/2024.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.