Integrierte Handlungskonzepte
Integrierte Handlungskonzepte (IHK oder InHK), auch Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) oder Integrierte Stadtteilkonzepte (InSek) genannt, stellen die nach BauGB und den Förderrichtlinien Stadterneuerung Nordrhein-Westfalen geforderte Grundlage zur Durchführung einer Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt“ bzw. „Sozialer Zusammenhalt“ (neuer Titel des Programms seit 2020) dar. Ein Integriertes Handlungskonzept ist ein mittelfristiges strategisches Konzept für einen funktional zusammenhängenden Stadtbereich, das auf der Basis einer Bestandsanalyse verschiedene Umsetzungsziele sowie eine Gesamtstrategie benennt. Diese Strategie kann sich in mehrere Handlungsfelder aufgliedern und ist mit entsprechenden Maßnahmen zu unterfüttern. Die konkrete Umsetzung wird über einen Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan dargestellt. In Integrierten Handlungskonzepten werden alle für die Stadteilerneuerung relevanten Handlungsfelder einbezogen. Neben möglichen städtebaulichen und freiraumplanerischen Fragestellungen, Aspekten der Verkehrsführung oder notwendigen Gebäudemodernisierungen sind zum Beispiel auch die lokale Ökonomie, Fragen der Gemeinwesenarbeit sowie der Bildungsinfrastruktur zu beleuchten.
Abbildung 4: Phasen bei der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzepts
Quelle: agiplan in „Integrierte Handlungskonzepte in der Stadtentwicklung, Leitfaden für Planerinnen und Planer“
Konzeption, Kosten- und Finanzierungsübersicht, Zeitplanung
Ein wesentlicher Bestandteil eines Integrierten Handlungskonzeptes ist der konzeptionelle Teil inkl. einer Zeitplanung, der zielorientierte Lösungsansätze zur Erneuerung des jeweiligen Gebietes beschreibt. Ein Handlungskonzept soll dabei auch Aussagen treffen, welche Funktion das potenzielle Programmgebiet innerhalb einer Stadt mittelfristig (innerhalb von ca. 15 bis 20 Jahren) einnehmen kann. Es soll also die Frage beantworten, ob etwa eine Aufwertung hin zu einer grundlegenden Verbesserung der Lebenssituation oder aber eine soziale Stabilisierung in Verbindung mit der Sicherung von preisgünstigem Wohnraum stattfinden soll. Ein weiterer wichtiger Bestandteil eines Entwicklungskonzeptes ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht, die darstellt, was die geplanten Maßnahmen voraussichtlich kosten werden und mit welchen Mitteln die Realisierung finanziert werden soll. Hierbei sind nicht nur die mit Städtebaufördermitteln finanzierten Maßnahmen darzustellen. Neben Maßnahmen, die mit weiteren Förderangeboten des Landes, des Bundes oder der EU finanziert werden, sollten auch Maßnahmen der Kommune und öffentlicher Träger der Wohlfahrtshilfe sowie privater Akteure dargestellt werden: Welche Mittel investiert die Kommune in den Rückbau einer Straße im Quartier, welche Angebote des Migrationsdienstes sind für die Programmziele relevant oder welches Wohnungsunternehmen investiert gerade in die Modernisierung seiner Wohnungsbestände im Stadtteil?
Abbildung 5: Maßnahmenplan des Integrierten Handlungskonzepts "Wir machen MITte" der Stadt Dorsten
Quelle: plan-lokal im Auftrag der Stadt Dorsten
Partizipative Erarbeitung unter Beteiligung der Akteure
In Bezug auf die Beteiligung bedeutet der integrierte Ansatz, dass alle relevanten Akteure in den Planungs- und Umsetzungsprozess mit einzubinden sind. Hierdurch soll nicht nur eine Interessenwahrung ermöglicht werden, sondern auch eine Aktivierung zur Mitgestaltung des Stadtentwicklungsprozesses erwirkt werden. Das heißt, dass die Akteure nicht nur den Prozess der Konzeptentwicklung aktiv begleiten, sondern sich auch in der Umsetzung, evtl. sogar mit eigenen (finanziellen) Ressourcen, engagieren sollen.
Auf Fortschreibung ausgelegt
Die Integrierten Handlungskonzepte werden prozessorientiert auf eine kontinuierliche Fortentwicklung angelegt, um auch in zeitlicher Hinsicht integriertes Handeln zu gewährleisten. Somit kann auf neue Entwicklungen reagiert werden. Durch die Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes wird für alle beteiligten Akteure ein Rahmen geschaffen, der nachhaltige Interessenabstimmung und Planungssicherheit bietet.
Grundlage zur Förderung und Mittelvergabe
Vom Fördermittelgeber werden Entwicklungskonzepte eingefordert, um auf dieser Basis die Förder- und Realisierungsfähigkeit einer geplanten Maßnahme insgesamt zu beurteilen. Die kommunalpolitisch beschlossenen Entwicklungskonzepte bilden die Grundlage für den sog. Grundförderantrag, der den Rahmen der Städtebauförderung für den gesamten Umsetzungszeitraum bestimmt.
Im Überblick sind die wesentlichen Anforderungen an die Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes wie folgt zu beschreiben:
- Prozesshaftes Verfahren – auf Fortschreibung angelegt
- Förderung auf Zeit (in der Regel für fünf bis sieben Jahre)
- Konsensuale Erarbeitung – Einbezug aller relevanten Akteure
- Ganzheitlicher, integrierter Planungsansatz – Einbezug aller relevanten Themen, interdisziplinäre Arbeitsweise, räumliche Staffelung (Ableitung der gebietsbezogenen
- Aussagen von einer gesamtstädtischen Perspektive), Einbeziehung aller Planungen und Maßnahmen auch des privaten Sektors
- Konkreter Gebietsbezug – Gebietsabgrenzung
- Leitbildformulierung, Zielbestimmung
- Definition von Handlungsfeldern und Ableitung eines Maßnahmenkonzepts
- Fokussierter Mitteleinsatz – Bündelung unterschiedlicher Finanzierungsquellen