Struktur des Städtenetzes

Die Initiative zur Gründung des Städtenetzes Soziale Stadt NRW entstand im Jahr 1994 aufgrund einer Reihe von praktischen Fragen zur Konzeption und Umsetzung integrierter Handlungsprogramme im Rahmen des landesweiten Vorgängerprogramms „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“. Seit dem Jahr 1999 sind die vormals losen Kooperationen zwischen den Städten dann in formelle Kooperationsbeziehungen transformiert worden. Darüber hinaus sind Institutionen aus dem Bereich von Wissenschaft und Beratung sowie weitere intermediäre Einrichtungen bundesweit – wie das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) – ständige Teilnehmende.

Das Städtenetz ist angebunden an den Städtetag NRW. Ebenso steht das Netzwerk in regelmäßigem Kontakt zu den Landesministerien, speziell dem federführenden Bauministerium sowie zu den Bezirksregierungen in NRW. Eine im April 2003 unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen dem damaligen Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Städtenetz Soziale Stadt NRW bildet die Basis der gemeinsamen Arbeit.

Zum Jahresende 2023 zählte das Städtenetz Soziale Stadt NRW 34 Mitgliedsstädte. Mit Gründung des landesweiten Netzwerks Stadtentwicklung NRW am 1. Januar 2024 ist das Städtenetz Soziale Stadt NRW in die Arbeitsgemeinschaft Soziale Stadt NRW des Netzwerks Stadtentwicklung NRW mit zahlreichen weiteren Mitgliedsstädten übergegangen.

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Abbildung 1: Organisationsstruktur des Städtenetzes Soziale Stadt NRW

Quelle: Städtenetz Soziale Stadt NRW

Vorsitzender der neuen Arbeitsgemeinschaft Soziale Stadt NRW im Vorstand des Netzwerks Stadtentwicklung NRW ist Stefan Schwarz, Leiter des Amts für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Stadt Essen. Ein Beirat, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Städte gebildet wird, regelt die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit sowie des Arbeitsprogramms. Ein Beratender Ausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern weiterer Mitgliedskommunen, berät die Kommunale Koordinierungsstelle bei ihren Aufgaben und wirkt bei deren Umsetzung mit. 

Kommunale Koordinierungsstelle

Die Kommunale Koordinierungsstelle der AG Soziale Stadt NRW hat ihren Sitz bei der Stadt Essen (angegliedert an das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement) und löst die vormalige Geschäftsstelle des Städtenetzes Soziale Stadt NRW ab. Bis zum Jahresende 2023 wurden die Leistungen der Geschäftsstelle sowie konkrete gemeinsame Projekte durch Kostenbeiträge der angeschlossenen Kommunen abgedeckt. Zusätzlich wurden einzelne Projekte des Städtenetzes Soziale Stadt NRW durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) gefördert.

Mitgliedsstädte

Seit Anfang 1999 haben sich 46 Städte aus Nordrhein-Westfalen dem Städtenetz Soziale Stadt NRW durch die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung angeschlossen. Das Städtenetz ist für die Mitwirkung weiterer Städte offen. Im Städtenetz Soziale Stadt NRW waren bis zum Jahresende 2023 34 Kommunen vertreten (darunter auch einige, deren Förderung bereits ausgelaufen ist).

MAP
Mitgliedsstädte ehemalige Mitgliedsstädte

Die Mitgliedsstädte des Städtenetzes Soziale Stadt NRW bis zum Jahresende 2023 waren:

  • Aachen
  • Ahlen
  • Baesweiler
  • Bergheim
  • Bottrop
  • Brühl
  • Castrop-Rauxel
  • Detmold
  • Dinslaken
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Erkrath
  • Essen
  • Gelsenkirchen
  • Gladbeck
  • Hagen
  • Hamm
  • Köln
  • Leverkusen
  • Lünen
  • Marl
  • Minden
  • Mönchengladbach
  • Moers
  • Oberhausen
  • Radevormwald
  • Remscheid
  • Rheine
  • Solingen
  • Unna
  • Witten
  • Wuppertal

Ehemalige Mitgliedsstädte

Die folgenden Städte sind nach Beendigung der Programmumsetzung aus dem Städtenetz ausgeschieden:

  • Bonn
  • Dorsten
  • Eschweiler
  • Herne
  • Iserlohn
  • Krefeld
  • Monheim am Rhein
  • Ratingen
  • Recklinghausen
  • Siegen
  • Velbert
  • Viersen

Kooperationen mit anderen Netzwerken der Städtebauförderung und weiteren Partnerinnen und Partnern

Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit weiteren Partnerinnen und Partnern aus dem Bereich der Stadtentwicklung und -erneuerung, der Regionalplanung und der sozialraumbezogenen Arbeit ermöglichen gegenseitige Unterstützung, fachlichen Austausch, Hilfestellungen zu spezifischen Fragestellungen und projektbezogene Synergien zwischen den Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Sachgebiete und Themenschwerpunkte.

Dazu zählen etwa: